u.a. mussten die jeweiligen Beweismittel in den über 70 Terabyte Daten gesucht und extrahiert werden). In den letzten drei Monaten wurden zudem nicht nur vier aufwändige Einvernahmen mit dem Beschwerdeführer durchgeführt, sondern parallel zu den Befragungen fanden auch Auswertungen sowie Abklärungen zu Geldflüssen und zu den Unternehmungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Geldwäscherei statt, deren Erkenntnisse dem Beschwerdeführer zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert werden (vgl. S. 8 der delegierten Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 16. Mai 2025).