Strafbehörden mittels Rechtshilfe; Übersetzung und Auswertung der erhaltenen Unterlagen und Dateien; Einholung Schlussrapport; Schlusseinvernahme; Gewährung Frist Art. 318 StPO; Ausarbeitung der Anklageschrift und Anklageerhebung]), welche sich vor dem Hintergrund der Komplexität der Art der zu untersuchenden