je mit Hinweisen). 7.2 Der Beschwerdeführer wurde am 3. Mai 2023 in AY.________ (Stadt) festgenommen und am 21. Januar 2025 in die Schweiz ausgeliefert, wo er in Untersuchungshaft versetzt worden ist. Mit Blick auf die ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe des gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB; Freiheitsstrafe von sechs Mona-