_ (Land) und AZ.________ (Land); vgl. Z. 429 f., 451 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 4. Februar 2025), was ebenfalls auf verschiedene Anknüpfungspunkte im Ausland hindeutet. Demgegenüber verfügt der Beschwerdeführer gestützt auf die vorliegenden Unterlagen mit Ausnahme eines Schweizer Bankkontos, welches er online eröffnet hat, welches nunmehr gesperrt ist und bezüglich welchem er nicht erklären konnte, weshalb er es eröffnet hat (vgl. Z. 430 ff.