Er hat zudem Verbindungen zur AO.________ (Land), wo er gemäss eigenen Angaben bis zum Ausbruch des Kriegs mit seiner Familie (der Beschwerdeführer ist verheiratet und hat zwei Söhne [9 und 11 Jahre] sowie eine Tochter [18 Jahre]) gewohnt und mit der «Durchführung von Projekten» erwerbstätig gewesen sein will (vgl. Z. 346 des Protokolls der Hafteröffnung vom 22. Januar 2025; Z. 32, 624, 643 f. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 4. Februar 2025). Die Festnahme erfolgte schliesslich in AY.