Bereits durch den Fakt, dass der Beschwerdeführer mit den restlichen Betreibern der Call Center auf Bildern und Videos zu sehen ist und insbesondere auf Videos, welche bei einer summarischen Beurteilung mutmasslich ein sog. Verkaufsgespräch zeigen, verdichtete sich der dringende Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer (vgl. hierzu auch Z. 606 ff., 613 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 8. April 2025). Auf die entsprechenden Vorhalte anlässlich der delegierten Einvernahme vom 8. April 2025 wollte der Beschwerdeführer keine Aussagen machen.