_», welche Hinweise auf das Alias «AH.________» sowie eine Tätigkeit von AG.________ in der Zeit von Mai bis Dezember 2017 u.a. für die betrügerische Plattform «AF.________ Ltd. als Agent enthalten, derzeit durchaus für die Begründung des dringenden Tatverdachts zureichende Unterlagen vor. 5.6.6 Auch die von der Staatsanwaltschaft auf S. 8 ff. des Haftverlängerungsantrags vom 15. April 2025 erwähnten Videos und Fotos bekräftigen den dringenden Tatverdacht.