mit dem Agent J.________ wird zudem auf den bei den Akten liegenden Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 8. November 2024 verwiesen. 5.6.5 Bezüglich der mutmasslichen Verbindungen des Beschwerdeführers zu AG.________ wird auf Z. 279 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 27. März 2025 und die ihm diesbezüglich vorgehaltenen Unterlagen (u.a. Fotos, Passkopie, Gehaltsblatt, Tabellenblatt «AU.________») verwiesen. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers liegen insoweit, insbesondere gestützt auf das ihm vorgehaltene Gehaltsblatt und das Tabellenblatt «AU.________», welche Hinweise auf das Alias «AH.__