- Weiter besteht die Verbindung des Beschuldigten zu den Geschädigten indirekt auch über AG.________. Dieser taucht wiederholt im Zusammenhang mit dem untersuchungsgegenständlichen Anlagebetrug auf. So ist der Pass von AG.________ auf dem täterisch genutzten Server hinterlegt und auf der Umsatzliste für die Monate Juni bis August 2017 mit dem Alias AH.________ als Agent gelistet (vgl. Umsatzliste als Beilage zum Einvernahmeprotokoll vom 27. März 2025). Aus einer anderen Liste (Beilage zum Einvernahmeprotokoll vom 27. März 2025) wird ersichtlich, dass AG.________, alias AH.________, u.a. für die Plattform AF.