10 - Auf dem täterisch genutzten Server konnten Beschädigungsformulare von Geschädigten, die das Logo der AF.________ Ltd. aufweisen, festgestellt werden (vgl. insbesondere EV Beschuldigter vom 04. März 2025, Z. 1484 ff.). Anlässlich der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten vom 26. April 2023 ist ein USB-Stick sichergestellt worden, auf welchem eine Kundendatenbank der AF.________ Ltd. zu finden ist. - Weiter besteht die Verbindung des Beschuldigten zu den Geschädigten indirekt auch über AG.