Dies erscheint aufgrund der Herkunft des Geldes von der P.________ Ltd. äusserst verdächtig, zumal diese Unternehmung bei der Auswertung der sichergestellten Server offenbar als Teil eines Geflechts aus Unternehmungen und Konti in Erscheinung getreten ist, mit welchen mutmasslich Gelder von Geschädigten gewaschen werden (vgl. dazu S. 4 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 17. Januar 2025). Zudem ist nicht nachvollziehbar, weshalb die überwiesene Geldsumme nicht direkt von der P.________ Ltd. an die Ehefrau des Beschwerdeführers transferiert worden ist. Dies deutet bei einer Gesamtbetrachtung zurzeit durchaus auf den Tatbestand der Geldwäscherei hin.