auf den täterisch genutzten und ausgewerteten Servern gefunden werden (vgl. S. 10 des staatsanwaltschaftlichen Haftantrags vom 23. Januar 2025). Besonders erwähnenswert ist exemplarisch die Transaktion vom 7. Mai 2021 der P.________ Ltd. in der Höhe von USD 300'000.00. Dieser Betrag wurde nur wenige Tage später (12. Mai 2021) in der fast gleichen Höhe an AD.________ (Ehefrau des Beschwerdeführers) weiterüberwiesen. Dies erscheint aufgrund der Herkunft des Geldes von der P.______