Die Kantonspolizei Bern hat im Berichtsrapport vom 17. Januar 2025 (S. 9 f.) hinsichtlich dieser sehr hohen umgesetzten Geldbeträge über die genannten Konti eine nicht abschliessende Liste verdächtiger Transaktionen erfasst, wobei die Staatsanwaltschaft insbesondere die Transaktionen der P.________ Ltd. an den Beschwerdeführer als verdächtig qualifiziert, was bei einer summarischen Prüfung zurzeit als nachvollziehbar erscheint. Immerhin konnte offenbar die Kontonummer der P.________ Ltd. auf den täterisch genutzten und ausgewerteten Servern gefunden werden (vgl. S. 10 des staatsanwaltschaftlichen Haftantrags vom 23. Januar 2025).