Ausserdem hat der Beschwerdeführer anlässlich der Hafteröffnung vom 22. Januar 2025 direkt auf den Vorhalt einer Mitarbeiterliste angegeben, dass auf dieser sein Name und derjenige seines Bruders stehe (vgl. Z. 292 f. des Protokolls). Dass die Tabelle nicht die Zutrittszeiten zu einem Call Center, sondern zu einem Bürogebäude mit vielen Unternehmungen enthält, wie es in der Beschwerde (S. 10 f.) vorgebracht wird, erscheint zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, ist aber gestützt auf die übrigen vorliegenden Beweise, insbesondere auch mit Blick auf die Herkunft der Liste (betreffend Server), derzeit als eher unwahrscheinlich zu bezeichnen.