Der Beschwerdeführer gab anlässlich der Hafteröffnung vom 22. Januar 2025 hinsichtlich der ihm gemachten Vorwürfe zusammengefasst zu Protokoll, er denke, er sei mit jemandem verwechselt worden und er möchte das klären. Deshalb sei er hier. Dass er den Betrieb von Call Centern in hoher Position beaufsichtigt und betrieben haben soll, sei «Blödsinn». Er habe keinen Bezug zur Schweiz und wisse nicht, was die Vorwürfe mit ihm zu tun haben sollen. Als ihm erklärt worden ist, dass sein Name im Zuge der Ermittlungen im Zusammenhang mit Online Anlage-