Ltd. gestossen. Nachdem sie sich auf deren Internetseite (H.________.com bzw. später H.________.net) registriert habe, sei sie telefonisch kontaktiert worden. Nach einer einwöchigen Bedenkzeit habe sie am 16. Mai 2019 eine erste Zahlung von USD 280.27 per Kreditkarte geleistet. In der Folge sei der Geschädigten ein vorgeblicher Broker (durch die Täterschaft als «Agent» (engl.) bezeichnet) mit dem Aliasnamen J.________ zugeteilt worden. Diesem habe sie über das Fernzugriffstool AnyDesk, welches dazu speziell auf dem Computer der Geschädigten installiert wurde, Zugriff auf ihre Systeme gewährt, um mit dem eingezahlten Geld unter Mithilfe des Agents J.________ bei der H.___