4 diverse fiktive Plattformen betrieben worden sein. Bereits in Bezug auf die von der Staatsanwaltschaft exemplarisch aufgeführte Plattform H.________ Ltd soll der Deliktsbetrag bezüglich der Anzeigen in der Schweiz fast CHF 4 Mio. betragen. Hinsichtlich des Sachverhalts ist auf den ausführlichen Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 23. Januar 2025 (S. 2 ff.) zu verweisen. Dieser wurde vom Zwangsmassnahmengericht im Haftanordnungsentscheid vom 24. Januar 2025 (S. 7 ff.)