Er soll seit mindestens 2017 bis zum Tag seiner Verhaftung in AN.________ (Land) am 3. Mai 2023 gemeinsam mit weiteren Personen im Sinne einer kriminellen Organisation in der AO.________ (Land) an den Standorten «E.________, «F.________ und «G.________ und in AP.________ (Land) an noch nicht genau bekannten Orten sog. Call Centers betrieben haben, deren Zweck es gewesen sein soll, in gewerbsmässiger Art und Weise Online Anlagebetrüge (sog. Boiler Room Scams) in der Schweiz und im Ausland zu begehen. Der Beschwerdeführer soll hierbei in der Hauptsache den Betrieb dieser Call Centers in hoher Position beaufsichtigt und geführt haben.