Er stellte unter Kosten- und Entschädigungsfolge nachstehende Anträge: 1. Der Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 28. April 2025 sei aufzuheben und das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern um Verlängerung der Untersuchungshaft sei – soweit darauf eingetreten werden kann – abzuweisen und der Beschwerdeführer sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter sei die Untersuchungshaft um längstens einen Monat zu verlängern.