KZM 25 957). Die Einträge im Apple-Journal des Beschwerdeführers (Chillen mit ….; Treffen mit …; Besuch bei) gleichen denen betreffend E.________. Das deutet darauf hin, dass der Beschwerdeführer mit G.________ bzw. weiteren Jugendlichen eine ähnliche Beziehung gepflegt haben könnte. Vor dem Hintergrund der dem Beschwerdeführer bisher nachgewiesenen Taten ist davon auszugehen, dass der Grund für den Kontakt sexuell motiviert war. Eine eingeforderte Reservierungsliste der K.________ Hotelkette zeigt weiter, dass der Beschwerdeführer rege in Europa unterwegs ist (vgl. Deliktsblatt 1 vom 16. April 2025; KZM 25 957).