2025. Am 12. Mai 2025 reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen die zweite Verlängerung der Untersuchungshaft ein. Er beantragte, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 5. Mai 2025 sei aufzuheben; er sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen; die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien zu bestimmen und es sei festzuhalten, dass die Kostentragungspflicht im Endentscheid festzulegen sei;