13 CHF 32.60 und MWST von CHF 391.46) geltend. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich), des Aktenumfangs von vier Bundesordnern und einer Sichtmappe (durchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (knapp durchschnittlich, zumal der Verfahrensgegenstand sehr beschränkt ist) erscheint die Honorarforderung als deutlich über dem gebotenen Aufwand liegend. Vorliegend erscheint ein Honorar von pauschal CHF 4'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) als angemessen.