In einem solchen Fall ist viel mehr von einem Vermögensdelikt grossen Ausmasses zu sprechen. Anderslautende Ausführungen gehen an der Realität vorbei, zumal vorliegend eine Privatperson betroffen sein soll. Entsprechend war es auch gerechtfertigt, dass die Staatsanwaltschaft über mehrere Monate hinweg detailliert und umfangreich abklärte, wie sich alles abgespielt hat. Ausserdem dürfte eine allfällige Anklage beim Regionalgericht in Dreibesetzung erhoben werden. Demnach droht der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.