Dass er dabei eine Schenkungsabsicht aufgewiesen hatte, erscheint derzeit unwahrscheinlich. So konnte die Polizei ein gelöschtes Dokument mit dem Titel «Agreement after the sale» wiederherstellen, welches die Beschwerdeführerin am 25. September 2022 an ihren Ehemann verschickt haben soll (Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 8. Januar 2025, Z. 268 ff. und Beilage 1). Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen C.________ und M.________ sel., welche vor dem Notar O.________ hätte unterzeichnet werden sollen.