In der Begründung zur Anordnung der Überwachungsmassnahmen führte die Staatsanwaltschaft aus, dass es sich aus der umfassenden Strafanzeige von N.________ inklusive deren 33 Beilagen vom 25. März 2024 ergebe, dass möglicherweise die Tatbestände der Veruntreuung sowie der Widerhandlung gegen das BewG erfüllt sein könnten. So wurde auch in diesem Zusammenhang überhaupt erst die Wiederaufnahme des aussergewöhnlichen Todesfalls von M.________ sel. am 10. Juni 2024 verfügt. Aus dem Antrag der Kantonspolizei Bern vom 9. Juli