4 griffe handelt, erweist sich ein Entscheid, dessen Erwägungen sich ausschliesslich darauf beschränken, auf andere Unterlagen zu verweisen, als unzulässig (Beschlüsse der Beschwerdekammer des Obergerichts BK 22 197 vom 5. September 2022 E. 7.5 sowie BK 24 147 vom 12. September 2024 E. 5.3). Das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin wurde diesbezüglich somit verletzt. 3.2 Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist formeller Natur. Dessen Verletzung hat grundsätzlich die Aufhebung des Entscheides zur Folge.