3 schaft deren Verwertbarkeit aber implizit bejaht hat, so dass die Beschwerdeführerin auch insoweit über ein rechtlich geschütztes Interesse verfügt (vgl. dazu auch den Beschluss der Beschwerdekammer des Obergerichts BK 22 197 vom 5. September 2022 E. 3). 2.3 Auf die frist- und formgerechte Beschwerde ist somit einzutreten.