1.3 Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________ am 8. Mai 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Anträge: 1. Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 25. April 2025 sei insoweit aufzuheben, als dass sie die Observation betrifft. 2 Eventualiter: Es sei die Rechtswidrigkeit der mit Verfügung vom 24. Juni 2024 angeordneten Observationen festzustellen.