Rechtsanwalt B.________ macht für das Beschwerdeverfahren mit Kostennote vom 16. September 2025 einen Aufwand von CHF 7'265.94 (inkl. Auslagen von CHF 196.20 und MWST von CHF 529.74) geltend, was offensichtlich über dem Tarifrahmen liegt. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich), des Aktenumfangs von vier Bundesordnern und einer Sichtmappe (durchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (knapp durchschnittlich, zumal der Verfahrensgegenstand beschränkt ist) erscheint die Honorarforderung als deutlich über dem gebotenen Aufwand liegend.