Anderslautende Ausführungen gehen an der Realität vorbei, zumal vorliegend eine Privatperson betroffen sein soll. Entsprechend rechtfertigt es sich auch, dass die Staatsanwaltschaft über mehrere Monate hinweg detailliert abklärte, wie sich alles abgespielt hat. Zudem dürfte eine allfällige Anklage beim Regionalgericht zumindest in einer Dreierbesetzung erhoben werden. Demnach droht dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. Auch gestützt darauf sind die angeordneten Überwachungsmassnahmen zweifellos proportional zur Tatschwere.