Die Observation sowie die Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten wurden angeordnet, um den Umfang der Beteiligung des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau auszuleuchten. In diesem frühen Verfahrensstadium wusste die Staatsanwaltschaft noch zu wenige Details über den exakten Ablauf. So war und ist nach wie vor abzuklären, ob allfällige Dritte am Geschehen beteiligt waren. Es erhellt nicht, was der Beschwerdeführer damit sagen will, dass zu keinem Zeitpunkt Hinweise auf eine Drittbeteiligung vorgelegen hätten, wenn diese auf den Notar gerichtet gewesen seien.