13 und danach sei es darum gegangen herauszufinden, was für Abmachungen getroffen worden seien. Betreffend Proportionalität sei festzuhalten, dass bei der Veruntreuung ab einem Deliktsbetrag von CHF 300’000.00 bei einem Kollegialgericht Anklage zu erheben sei. Mit dem vorliegenden Verdacht auf eine Veruntreuung in der Grössenordnung von USD 1.74 Millionen sei eine nicht unbeachtliche Schwere klar zu bejahen.