erhalten haben soll. Schliesslich ist ihr erst nachträglich aufgefallen, dass unklar ist, was mit den USD 1.74 Mio. geschehen ist. 5.4.3 Betreffend die angeblich widersprüchliche Begründung der Staatsanwaltschaft ist festzuhalten, dass sich die Ermittlungen zum Zeitpunkt der Überwachungsmassnahmen noch in einem sehr frühen Stadium befanden und entsprechend – auch im jetzigen Zeitpunkt – noch nicht abschliessend feststeht, wegen welcher Delikte möglicherweise Anklage erhoben werden wird. Zudem ist mit der Generalstaatsanwaltschaft festzuhalten, dass gemäss Art. 9 Abs. 1 i.V.m.