Dass er dabei – wie der Beschwerdeführer aussagt – eine Schenkungsabsicht aufgewiesen hatte, erscheint derzeit unwahrscheinlich. So konnte die Polizei ein gelöschtes Dokument mit dem Titel «Agreement after the sale» wiederherstellen, welches die Ehefrau am 25. September 2022 an den Beschwerdeführer verschickt haben soll (Einvernahme der Ehefrau vom 8. Januar 2025, Z. 268 ff. und Beilage 1). Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen A.________ und N.________ sel., welche vor dem Notar P.________ hätte unterzeichnet werden sollen.