_ vom 25. März 2024, welche die Strafverfolgungsbehörde zu Untersuchungen veranlasst hat und den Anfangsverdacht sowie den ersten dringenden Tatverdacht betreffend Veruntreuung sowie die Widerhandlung gegen das BewG begründeten. So wurde in diesem Zusammenhang überhaupt erst die Wiederaufnahme des aussergewöhnlichen Todesfalls von N.________ sel. am 10. Juni 2024 verfügt. Aus dem soeben bereits zitierten Antrag der Kantonspolizei Bern vom 9. Juli 2024 ergibt sich sodann im Zusammenhang mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom 10. Juli 2024 auch, worauf sich der dringende Tatverdacht stützt.