Aus dem Antrag um Anordnung von geheimen Überwachungsmassnahmen der Kantonspolizei Bern vom 9. Juli 2024 Ziff. 2.2 ist sodann auch ersichtlich, inwiefern der Todesfall den dringenden Tatverdacht mitbegründet: Nach dem unerwarteten Tod von N.________ behielten A.________ und C.________ die kaufgegenständlichen Grundstücke für sich, wodurch diese einen Vermögensvorteil von USD 1'740'000.00 erlangten. Diesen Vermögensvorteil wiesen sie – entgegen ihrer eigenen Intention vom 28.08.2022 – gegenüber der Steuerverwaltung als Schenkung aus.