angeordnet worden. Eine genaue rechtliche Einordnung könne im jetzigen Verfahrensstand noch nicht entscheidend sein. Das Sachgericht sei ohnehin nur an den Sachverhalt in der Anklage gebunden und nicht an die rechtliche Würdigung. Der dringende Tatverdacht auf eine Veruntreuung und Widerhandlung gegen das Bewilligungsgesetz sei vorliegend zu bejahen. Es werde sowohl beim Zahlungsvermerk der Gutschrift «purchase real estate» sowie in der Korrespondenz zwischen dem Beschwerdeführer und N.________ sel. stets von einem Darlehen gesprochen und nicht von einer Schenkung. Zudem sei klar die Rede davon, dass ein Schuldschein für N.___