_ habe am 11. November 2022 gegen Unterschrift bestätigt, alle Gegenstände von N.________ sel. erhalten zu haben, die dem Beschwerdeführer von der Polizei übergeben worden seien. 5.2 Die Generalstaatsanwaltschaft entgegnet, dass sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Begründung auf die Strafanzeige von O.________ beziehe, aus welcher unter anderem die Korrespondenz zwischen dem Beschwerdeführer, N.________ sel. und derselben hervorgehe. Die Überwachungsmassnahmen seien somit nicht zur Aufklärung einer angeblichen Beteiligung am Todesfall von N.________ sel. angeordnet worden.