Weiter sei bei jedem Dokument jeweils die Mitarbeitenden-Nummer vermerkt, wodurch eine Identifizierung der bearbeitenden Person möglich sei. Aus dem Unterordner «bearbeitet» gehe jeweils hervor, dass die Übersetzungen der Audioaufnahmen durch L.________ durchgeführt worden seien. Selbiges gelte für die Dokumente «Transkript / Übersetzung», woraus sich ergebe, welcher Sachbearbeiter diese bearbeitet habe. Es gehe klar daraus hervor, dass M.________ als Bearbeiter ausgewiesen sei. Beide Personen seien auf die strafrechtlichen Folgen aufmerksam gemacht worden.