Auch bezüglich der Psychologinnen der Klinik E.________ habe er anzügliche Bemerkungen gemacht. Gewalt und Sexualität seien sein Ding. Gegenüber dem Oberpsychologen habe er sodann geäussert, dass Gewalt etwas Gutes sei (EV Dr. med. G.________, S. 3 Z. 104-107, Z. 125 f.). Mit der Generalstaatsanwaltschaft ist weiter festzustellen, dass Dr. med. G.________ nicht ausschliessen kann, dass es noch zu weiteren Vorfällen gekommen ist. Alle Frauen, mit denen es passiert sei, hätten bereits Gewalterfahrungen gemacht oder seien bereits Opfer von sexualisierter Gewalt geworden