Wie die Generalstaatsanwaltschaft ausführt, deutet das mutmassliche Verhalten des Beschwerdeführers gegenüber den beiden Opfern auf ein Muster bzw. darauf hin, dass er noch andere Delikte begangen haben oder begehen könnte. Weitere erhebliche und konkrete Anhaltspunkte für andere – auch künftige – Delikte gegen die sexuelle (und psychische) Integrität ergeben sich aus den grundsätzlich glaubhaften Schilderungen von Dr. med. G.__