_ vom 11. Juni bis am 1. Juli 2024 mehrere sexuelle Übergriffe auf zwei Frauen (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in Bezug auf C.________ und sexuelle Belästigung in Bezug auf F.________) verübt zu haben (zum konkreten Tatverdacht siehe E. 3.3). Wie die Generalstaatsanwaltschaft ausführt, deutet das mutmassliche Verhalten des Beschwerdeführers gegenüber den beiden Opfern auf ein Muster bzw. darauf hin, dass er noch andere Delikte begangen haben oder begehen könnte.