Eine präventive erkennungsdienstliche Erfassung erweist sich insbesondere dann als verhältnismässig, wenn die besonders schützenswerte körperliche oder sexuelle Integrität von Personen beziehungsweise unter Umständen auch das Vermögen (Raubüberfälle, Einbruchdiebstähle) bedroht ist. Es müssen mithin ernsthafte Gefahren für wesentliche Rechtsgüter drohen (zum Ganzen: Urteile des Bundesgerichts 7B_452/2024 vom 8. April 2025 E. 2.1 und 7B_336/2023 vom 3. Mai 2024 E. 3.1.3 mit Hinweisen).