Die erkennungsdienstliche Erfassung dient vorliegend nicht der Aufklärung der Straftaten eines laufenden Strafverfahrens, sondern weil erhebliche und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die beschuldigte Person in andere – auch künftige – Delikte verwickelt sein könnte. Der Beschuldigte ist mehrfach wegen Strassenverkehrsdelikten und Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestraft (vgl. Auszug Strafregister vom 09.07.2024). Zudem werden ihm nun sexuelle Übergriffe auf zwei verschiedene Opfer vorgeworfen, in einem Fall geht es um den Verdacht der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung und damit um schwere Delikte.