So sagte C.________ aus, der Beschuldigte habe sie unter Anwendung von körperlicher Gewalt zu ungewolltem Oral- und Geschlechtsverkehr genötigt. So habe der Beschuldigte an einem Abend in seinem Zimmer Köperkontakt gesucht und sie geküsst. Er habe sie dann schon fast auf das Bett geworfen und es sei zum Geschlechtsverkehr gekommen (Einvernahme vom 23.07.2024, Z. 44 ff.). Beim zweiten Vorfall sei sie wieder im Zimmer des Beschuldigten gewesen. Sie habe sich auf einen Stuhl gesetzt und er habe sie aus dem nichts heraus zweimal geohrfeigt.