_ keinen entsprechenden Termin. Vorliegend wird der Beschuldigte der sexuellen Übergriffe zum Nachteil von zwei Frauen in der Klinik E.________ verdächtigt (Verdacht der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung in Bezug auf C.________ und der sexuellen Belästigung in Bezug auf F.________). Der Beschuldigte bestritt bei der Einvernahme vom 16.10.2025 die Vorwürfe. Der diesbezügliche Tatverdacht ergibt sich indes aus den Einvernahmen der Geschädigten. So sagte C.________ aus, der Beschuldigte habe sie unter Anwendung von körperlicher Gewalt zu ungewolltem Oral- und Geschlechtsverkehr genötigt.