Am 7. Mai 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren, erteilte der Beschwerde von Amtes wegen die aufschiebende Wirkung, stellte der Generalstaatsanwaltschaft eine Kopie der Beschwerde zu und hiess das Gesuch um amtliche Verteidigung unter Beiordnung von Fürsprecher B.________ für das Beschwerdeverfahren gut. Nach Eingang der amtlichen Akten BM 24 28805 (ein Ordner) erhielt die Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungname.