Die Kosten für das Beschwerdeverfahren BK 25 200, welches mit Nichteintreten erledigt wird, werden auf CHF 500.00 festgelegt und dem Beschwerdeführer 2 auferlegt. 6.4 Zufolge ihres Unterliegens haben die Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine Entschädigung. 6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten für das Beschwerdeverfahren BK 25 199 werden auf CHF 2'000.00 festgelegt und dem Beschwerdeführer 1 auferlegt.