Dagegen erhoben die Beschwerdeführer 1 und 2, beide vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 5. Mai 2025 Beschwerde. Mit Verfügungen vom 14. Mai 2025 eröffnete die Verfahrensleitung mehrere Beschwerdeverfahren. Die vorliegend interessierenden Verfahren BK 25 199+200 wurden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens BK 25 217 sistiert. 1.2 Im Beschwerdeverfahren BK 25 217 wies die Beschwerdekammer in Strafsachen (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss vom 3. September 2025 die Beschwerde hinsichtlich der Zulassung Privatklägerschaft ab und liess damit den Beschwerdeführer 2 nicht als Privatkläger zu.