1. 1.1 Mit Verfügung vom 8. April 2025 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren betreffend den aussergewöhnlichen Todesfall von E.________ ein, wies die Beweisanträge von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 1) und C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 2) ab, liess den Beschwerdeführer 2 nicht als Privatkläger im Verfahren zu und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege des Beschwerdeführers 1 ab. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer 1 und 2, beide vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 5. Mai 2025 Beschwerde.